Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Jobdigger 2021

Fassung vom 30. November 2021

Artikel 1. Definitionen

In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet:

1.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren eventuellen Anlagen.  

1.2. Dienstleistung: die im Vertrag angegebenen Dienstleistungen oder Tätigkeiten von Jobdigger.

1.3. Jobdigger: Jobdigger B.V.

1.4. Geistiges Eigentum: alle Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Datenbankrechte, Markenrechte, Know-how und Patentrechte.

1.5. Auftraggeber: den Vertragspartner von Jobdigger.

1.6. Vertrag: den Vertrag zwischen Jobdigger und dem Auftraggeber, zum Beispiel, aber nicht ausschließlich das vom Auftraggeber akzeptierte Angebot über die Erbringung von Dienstleistungen durch Jobdigger für den Auftraggeber.

1.7. Software: die im Vertrag genannte Software von Jobdigger und/oder Dritten.

Artikel 2. Allgemein

2.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote von Jobdigger und sämtliche Verträge mit Jobdigger. Die Anwendbarkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen. Soweit die Ausführung des Vertrags auch die Lieferung bzw. Weiterleitung von Produkten und/oder Dienstleistungen Dritter umfasst, gelten die einschlägigen (allgemeinen) Geschäftsbedingungen des betreffenden Dritten, sofern Jobdigger dem Auftraggeber deren Anwendbarkeit mitgeteilt hat und dem Auftraggeber eine angemessene Gelegenheit zu deren Kenntnisnahme geboten wurde. Abweichend vom vorigen Satz kann sich der Auftraggeber nicht auf die Unterlassung der vorgenannten Mitteilungspflicht seitens Jobdigger berufen, falls der Auftraggeber eine Partei im Sinne von Artikel 6:235, Abs. 1 bzw. Artikel 6:235, Abs. 3 des Sechsten Buchs des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ist.

2.2. Ein Vertrag wird durch die Unterzeichnung des Vertrags durch den Auftraggeber geschlossen. Für Verträge, die auf elektronischem Wege (z. B. per E-Mail) geschlossen werden, gilt, dass sie erst nach der schriftlichen Bestätigung des Auftrags seitens Jobdigger zustande kommen. Mündliche Vereinbarungen gelten nur dann, wenn sie ausdrücklich schriftlich von Jobdigger bestätigt wurden.

2.3. Die von Jobdigger erstellten Angebote sind dreißig (30) Tage lang gültig, vorbehaltlich ausdrücklicher schriftlicher anderweitiger Vereinbarungen. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet Jobdigger nicht dazu, einen Teil davon zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises auszuführen.

2.4. Wenn und soweit eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nicht verbindlich ist, wird diese Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt, deren Inhalt und Zweck möglichst weitgehend dem Inhalt und Zweck der ursprünglichen Bestimmung entspricht. Das Vorstehende berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

2.5. Jobdigger ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise zu ändern. Die Änderungen gelten auch für bereits geschlossene Verträge. Die Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Sie treten nach der Mitteilung oder zu einem späteren, in der Mitteilung angegebenen Zeitpunkt in Kraft.

2.6. Die Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie jene Verpflichtungen aus dem Vertrag, die aufgrund ihres Charakters auch nach Beendigung oder Ablauf des Vertrags gelten sollen, bleiben auch danach in Kraft und binden die Parteien weiterhin. 

Artikel 3. Grundsatz der Dienstleistung: Partnerschaft

3.1. Jobdigger strebt eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Kunden an, bei der die Parteien die gegenseitigen angemessenen Interessen berücksichtigen. Diese Gegenseitigkeit bedeutet, dass Jobdigger und der Auftraggeber einander jederzeit unterstützen, um das bestmögliche Ergebnis aus der gemeinsamen Zusammenarbeit zu erzielen.

3.2. Der Auftraggeber ist sich jedoch bewusst, dass Jobdigger für die Ausführung des Vertrags von (dem ordnungsgemäßen Funktionieren von) Produkten und/oder den Dienstleistungen Dritter und/oder der Mitarbeit des Auftraggebers abhängig ist.

A. Von Jobdigger darf in diesem Zusammenhang erwartet werden, die Verantwortung für die Bereiche zu tragen, auf die Jobdigger einen entscheidenden Einfluss ausüben kann. Jobdigger garantiert die Qualität der zur Verfügung gestellten und gelieferten Software und erbrachten Dienstleistungen, in dem Sinne, dass sie die Vereinbarungen des Vertrags erfüllen. Jobdigger kann jedoch keine Verantwortung für jene Teile der Dienstleistungen übernehmen, auf die Jobdigger keinen Einfluss ausübt, wie z. B. dass die Software und die Dienstleistungen immer verfügbar sind. 

B. Jobdigger erwartet im Rahmen der Partnerschaft, dass der Auftraggeber seiner Verantwortung für die Einhaltung seiner Verpflichtungen nachkommt. Das bedeutet unter anderem, dass der Auftraggeber für Folgendes verantwortlich ist: (a) seine eigene technische Netzinfrastruktur sowie deren Sicherheit; diese Infrastruktur muss auch künftig den Anforderungen entsprechen, die Jobdigger im Vertrag eventuell stellt und/oder anpasst; (b) die rechtzeitige Mitwirkung, die für die Erbringung der Dienstleistungen und Einhaltung der Verpflichtungen seitens Jobdigger erforderlich ist; (c) die Gewährleistung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben, die der Auftraggeber Jobdigger erteilt.

3.3. Die von Jobdigger genannten (Liefer-)Termine beruhen auf den Angaben und Umständen, die Jobdigger zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt waren. Vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarungen im Vertrag stellen die (Liefer-)Termine keine Ausschlussfristen dar. Die Überschreitung eines (Liefer-)Termins führt daher nicht automatisch dazu, dass Jobdigger in Verzug ist.

3.4. Ein Verzug von Jobdigger kann erst eintreten, nachdem der Auftraggeber Jobdigger mittels einer schriftlichen Inverzugsetzung, in der eine angemessene Frist zur Behebung des betreffenden Mangels gewährt wird, eine realistische letzte Chance gegeben hat und Jobdigger auch nach dieser Frist seine Verpflichtungen weiterhin zurechenbar verletzt. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst vollständige und detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, sodass Jobdigger adäquat reagieren kann.

Artikel 4. Vertragsabwicklung

4.1. Jobdigger stellt dem Auftraggeber die im Vertrag festgelegte Software und/oder Dienstleistungen unter den Bedingungen zur Verfügung, die im Vertrag, diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und gegebenenfalls einschlägigen ergänzenden Nutzungsbedingungen angegeben werden.

4.2. Jobdigger bemüht sich nach Kräften, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Jobdigger kann jedoch nicht garantieren, dass die Software und/oder Dienstleistungen jederzeit unbeschränkt, ununterbrochen oder mangel- oder störungsfrei funktionieren.

4.3. Wenn Jobdigger auf Wunsch des Auftraggebers oder mit dessen vorheriger Einwilligung zusätzliche Tätigkeiten ausführt, die über den Inhalt oder die Menge der im Vertrag vereinbarten Leistungen hinausgehen, sind diese Tätigkeiten als Mehrarbeit nach den vereinbarten Tarifen bzw. den üblichen Tarifen von Jobdigger zu vergüten.

Artikel 5. Fair Use Policy (FUP)

5.1. Jobdigger berechnet jährlich die durchschnittliche Datennutzung und die Anzahl der Downloads je Kundentyp. Jobdigger legt jährlich aufgrund der berechneten Durchschnittsnutzung je Kundentyp (wie neu gegründetes, mittelgroßes oder großes Zeitarbeitsunternehmen) die Grenzen für Datennutzung und Downloads pro Kundentyp fest. Wenn Jobdigger eine (beträchtlich) überdurchschnittliche Nutzung durch den Auftraggeber feststellt, behält Jobdigger sich das Recht vor, den betreffenden Account des Auftraggebers zu sperren oder Mehrkosten in Rechnung zu stellen. 

Artikel 6. Höhere Gewalt 

6.1. Jobdigger haftet – soweit dies nicht bereits gesetzlich festgelegt ist – nicht für Schäden und ist nicht verpflichtet, seine Verpflichtungen zu erfüllen wenn die Schäden die Folge höherer Gewalt sind oder die Parteien durch höhere Gewalt behindert werden. „Höhere Gewalt“ bezeichnet in diesem Zusammenhang: Stromausfall, Ausfall von Internet- und/oder sonstigen Telekommunikationsverbindungen, Störungen bei der Stromversorgung und/oder Kommunikationssystemen, Computerviren sowie verschuldeter oder unverschuldeter Leistungsverzug der von Jobdigger beauftragten Dritten, sowie jegliche andere Umstände, die sich außerhalb der Kontrolle von Jobdigger befinden.

6.2. Falls der Zeitraum der höheren Gewalt länger als zwei (2) Monate andauert oder mit Sicherheit mindestens so lange dauern wird, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag ohne Schadensersatzpflicht gegenüber der anderen Partei aufzulösen. Wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt, teilt die sich darauf berufende Partei dies der anderen Partei schnellstmöglich schriftlich unter Vorlage der erforderlichen Belege mit.

Artikel 7. Vertragsdauer, Beendigung und Folgen der Beendigung

7.1. Die (ursprüngliche) Laufzeit des Vertrags ist im Vertrag festgelegt. Wenn dort keine Laufzeit vorgesehen ist, hat der Vertrag eine Laufzeit von einem (1) Jahr. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen wird die Laufzeit des Vertrags nach Ablauf der ursprünglichen Laufzeit automatisch um jeweils ein (1) Jahr verlängert.

7.2. Beide Parteien können den Vertrag zum Ende der (verlängerten) Laufzeit des Vertrags unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs (6) Kalendermonaten kündigen. Eine vorzeitige oder zwischenzeitliche Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber ist nicht möglich.

7.3. Jobdigger ist unbeschadet seiner gesetzlichen Rechte berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag ohne Inverzugsetzung ganz oder zum Teil außergerichtlich aufzulösen, ohne zu jeglicher Rückerstattung oder Schadensersatzleistung verpflichtet zu sein, wenn: (a) der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt, einschließlich, aber nicht darauf beschränkt, der Verpflichtungen, die sich aus der partnerschaftlichen Zusammenarbeit gemäß Artikel 3 ergeben; (b) für den Auftraggeber ein (vorläufiger) Zahlungsaufschub beantragt oder gewährt wird; (c) ein Insolvenzverfahren gegen den Auftraggeber beantragt oder eröffnet wird; (d) das Unternehmen des Auftraggebers nicht aus Gründen der Umstrukturierung oder Unternehmensfusion liquidiert oder beendet wird.

7.4. Wenn der Auftraggeber vom Vertrag zurücktritt und bereits erbrachte Dienstleistungen von Jobdigger erhalten hat, können diese Leistungen und die damit zusammenhängenden Zahlungsverpflichtungen nicht rückgängig gemacht werden, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass Jobdigger bezüglich dieser Leistungen in Verzug ist. Beträge, die Jobdigger vor dem Rücktritt bezüglich der Leistungen fakturiert hat, die Jobdigger zur Erbringung einer Dienstleistung bereits angemessen ausgeführt oder erbracht hat, sind unter Berücksichtigung der Bestimmung im vorigen Satz unvermindert zu zahlen und werden zum Zeitpunkt des Rücktritts sofort fällig.

7.5. Der Auftraggeber hat die Nutzung der zur Verfügung gestellten Software ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags aus jeglichen Gründen – vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarungen – unverzüglich einzustellen und zu unterlassen.

Artikel 8. Vergütung und Zahlung  

8.1. Die vom Auftraggeber an Jobdigger zu leistenden Zahlungen für die zu liefernde Software und/oder zu erbringende Dienstleistung(en) sind im Vertrag angegeben.

8.2. Sämtliche von Jobdigger genannten Beträge und Tarife verstehen sich in Euro, ohne Mehrwertsteuer und sonstige behördliche Abgaben oder Gebühren sowie ohne Fahrt- und Übernachtungskosten.

8.3. Jobdigger behält sich das Recht vor, sämtliche Tarife und Vergütungen jährlich zum 1. Januar gemäß der Steigung des zuletzt vom niederländischen Statistischen Zentralamt (Centraal Bureau voor de Statistiek) veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI) bezüglich des Preisniveauindex der vorangegangenen 12 Monate zu erhöhen. 

8.4. Der Auftraggeber zahlt die fälligen Vergütungen innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach dem Rechnungsdatum. Erfolgt die Zahlung durch den Auftraggeber nicht rechtzeitig, gerät er automatisch in Verzug. In diesem Fall schuldet der Auftraggeber ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung bis zum Tag der vollständigen Zahlung automatisch den gesetzlichen Zinssatz bei Handelsgeschäften (nach Artikel 6:119a des Sechsten Buchs des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs) über den fälligen Betrag, unbeschadet der sonstigen Rechte von Jobdigger. Sämtliche eventuellen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten (einschließlich in jedem Fall der Inkasso- und Vollstreckungskosten), die Jobdigger bei der Durchsetzung der Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers entstanden sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die außergerichtlichen Kosten werden hiermit auf 15 % des Rechnungsbetrags festgelegt, mit einem Mindestbetrag von 250,00 € je Rechnung. 

8.5. Der Auftraggeber muss Jobdigger eventuelle Beschwerden über Rechnungen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich und begründet vorlegen; andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber mit der (Richtigkeit und Fälligkeit der) Rechnung einverstanden ist. Beschwerden des Auftraggebers über eine Rechnung haben keine Folgen für deren Fälligkeit oder Zahlungsfrist. 

Artikel 9. Haftung

9.1. Die Gesamthaftung von Jobdigger für Schäden, die dem Auftraggeber durch die Nichterfüllung des Vertrags oder auf jegliche andere Weise durch Jobdigger oder eine Person, für die Jobdigger gesetzlich haftet, entstehen, ist auf die Vergütung des direkten Schadens bis zum Höchstbetrag begrenzt, der von der Versicherung von Jobdigger geleistet wird, bzw. höchstens auf den Rechnungsbetrag (ohne Mehrwertsteuer). Wenn ein Vertrag mit einer Laufzeit von mehr als zwölf (12) Monaten vorliegt, ist die vorgenannte Ersatzleistung auf den Betrag beschränkt, den Jobdigger über die letzten zwölf (12) Monate vor dem Schadenseintritt fakturiert und erhalten hat. In keinem Fall beträgt die Gesamthaftung für direkte Schäden mehr als 50 000 € (fünfzigtausend Euro). „Direkte Schäden" bezeichnet ausschließlich:

A. die angemessenen Kosten, die dem Auftraggeber entstehen würden, damit die Leistung von Jobdigger den Vertrag erfüllt; dieser Ersatzschaden wird jedoch nicht vergütet, wenn der Vertrag vom Auftraggeber oder auf dessen Veranlassung hin aufgelöst wird;

B. die angemessenen Kosten für die Feststellung der Ursachen und des Schadensumfangs, soweit es sich um die Feststellung der direkten Schäden im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt;

C. die angemessenen Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden angefallen sind, soweit der Auftraggeber nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung der direkten Schäden im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.

9.2. Die Haftung von Jobdigger für indirekte Schäden ist ausgeschlossen. „Indirekte Schäden“ bezeichnet: Folgeschäden, Gewinnausfall, entgangene Einsparungen, Verminderung des Firmenwerts, Schäden durch Betriebsunterbrechungen, Schäden infolge von Ansprüchen von Abnehmern des Auftraggebers, Beschädigung oder Verlust von Daten und sämtliche andere Schadensformen aus jeglichen Gründen, ausgenommen die in Artikel 9, Abs. 1 genannten Schäden.

9.3. Die Haftungsbeschränkungen aufgrund dieses Artikels gelten nicht, wenn die Schäden des Auftraggebers vorsätzlich oder grob fahrlässig von Jobdigger verursacht wurden.

9.4. Eine Haftung von Jobdigger kann erst dann eintreten, wenn der Auftraggeber Jobdigger unverzüglich mit einem Einschreiben in Verzug setzt, wobei eine angemessene Frist zur Behebung des betreffenden Mangels gewährt wird und Jobdigger auch nach dieser Frist seine Verpflichtungen weiterhin zurechenbar verletzt. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst vollständige und detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, sodass Jobdigger adäquat reagieren kann.

9.5. Es kann nur dann ein Anspruch auf Schadenersatz erhoben werden, wenn der Auftraggeber den Schaden möglichst schnell, jedoch spätestens innerhalb von zwölf (12) Monaten nach dessen Eintreten bei Jobdigger meldet.

Artikel 10. Geistiges Eigentum

10.1. Alle geistigen Eigentumsrechte bezüglich der zur Verfügung gestellten Software sowie der von Jobdigger erbrachten Dienstleistungen und deren Ergebnissen liegen ausschließlich bei Jobdigger und/oder seinem Lizenzgeber. Dem Auftraggeber wird nur für die Dauer des Vertrags ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht unter der Bedingung gewährt, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag, diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und eventuell geltenden ergänzenden Nutzungsbedingungen vollständig und rechtzeitig nachkommt.

10.2. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen im Vertrag darf der Auftraggeber die zur Verfügung gestellte Software nur in der eigenen und für die eigene Organisation zu dem im Vertrag vorgesehenen Zweck verwenden. Jegliche andere Nutzung, einschließlich der Weitergabe der Software an Dritte ist ohne die vorherige Genehmigung von Jobdigger nicht erlaubt.

10.3. Jobdigger stellt den Auftraggeber von jeglichen Rechtsansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung gründen, dass die Software von Jobdigger in den Niederlanden geltendes geistiges Eigentumsrecht verletzt, sofern der Auftraggeber (a) Jobdigger unverzüglich schriftlich über das Bestehen und den Inhalt dieses Rechtsanspruchs informiert und (b) die weitere Abwicklung der Angelegenheit, einschließlich des Abschlusses möglicher Vergleiche, vollständig Jobdigger überlässt. Der Auftraggeber erteilt Jobdigger die erforderlichen Vollmachten und Informationen und gewährt seine Mitwirkung, um sich – gegebenenfalls im Namen des Auftraggebers – gegen diese Rechtsansprüche zu wehren. Diese Freistellungsverpflichtung entfällt, wenn die betreffende Verletzung mit Änderungen zusammenhängt, die der Auftraggeber an der Software vorgenommen hat oder von Dritten hat vornehmen lassen. Wenn rechtskräftig unwiderruflich feststeht, dass die Software von Jobdigger ein einem Dritten gehörendes geistiges Eigentumsrecht verletzt oder wenn nach Auffassung von Jobdigger ein beträchtliches Risiko besteht, dass eine derartige Verletzung vorliegt, sorgt Jobdigger nach Möglichkeit dafür, dass der Auftraggeber die gelieferte oder funktional gleichwertige Software unbeeinträchtigt weiter verwenden kann, zum Beispiel durch eine Änderung der verletzenden Bestandteile oder durch den Erwerb eines Nutzungsrechts für den Auftraggeber. Wenn Jobdigger nach eigenem Ermessen nicht oder nur unter (finanziell) unzumutbarem Aufwand dafür sorgen kann, dass der Auftraggeber den Liefergegenstand weiterhin ungestört nutzen kann, nimmt Jobdigger den Liefergegenstand gegen Gutschrift der Anschaffungskosten unter Abzug eines angemessenen Nutzungsentgelts zurück. Jobdigger fällt erst nach Abstimmung mit dem Auftraggeber eine Entscheidung in dieser Angelegenheit. Jegliche sonstige oder weitgehende Haftung oder Gewährleistungsverpflichtung von Jobdigger aufgrund der Verletzung geistiger Eigentumsrechte eines Dritten ist ausgeschlossen.

10.4. Jobdigger darf die Marke, das Logo oder den Namen des Auftraggebers in seiner externen Kommunikation verwenden, es sei denn, die Parteien haben eine Geheimhaltungsvereinbarung (Non-Disclosure-Agreement, NDA) oder sonstige Vereinbarung getroffen, die diese Verwendung untersagt. Jobdigger entfernt auf Wunsch und schriftliche Anfrage das Logo vom betreffenden Medium unter Berücksichtigung der (gewerblichen) angemessenen Interessen von Jobdigger und der Folgen, die diese Entfernung im vorliegenden Fall für Jobdigger hat. 

Artikel 11. Verarbeitung personenbezogener Daten  

11.1. Im Zusammenhang mit den Dienstleistungen von Jobdigger können personenbezogene Daten verarbeitet werden. Jobdigger verarbeitet z. B. möglicherweise personenbezogene Daten im Rahmen der Bereitstellung der Software, etwa weil die Authentifizierungsmittel (Anmeldedaten) des Auftraggebers personenbezogene Daten enthalten. Ferner nutzt Jobdigger für bestimmte Dienstleistungen, wie insbesondere Jobdigger Insights, Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen, die theoretisch personenbezogene Daten enthalten können. In beiden Fällen ist Jobdigger der Verantwortliche.

11.2. In der Datenschutzerklärung wird näher angegeben, welche personenbezogenen Daten Jobdigger verarbeitet. Die Datenschutzerklärung finden Sie unter ... Jobdigger ist berechtigt, die Datenschutzerklärung zwischenzeitlich zu ändern; in diesem Fall wird der Auftraggeber darüber informiert. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, die genannte Datenschutzerklärung und eventuelle diesbezügliche Änderungen zur Kenntnis zu nehmen.

11.3. Wenn der Auftraggeber Jobdigger personenbezogene Daten bereitstellt, gewährleistet der Auftraggeber die Rechtmäßigkeit dieser Bereitstellung. Der Auftraggeber weist die betroffenen Personen vor der Bereitstellung auf die Datenschutzerklärung hin.

Artikel 12. Übertragung von Rechten und Pflichten 

12.1. Der Auftraggeber darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Jobdigger seine Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag nicht auf einen Dritten übertragen. Sollte der Auftraggeber dies dennoch wünschen, kann Jobdigger Bedingungen an die Genehmigung knüpfen. 

12.2. Jobdigger ist berechtigt, seine Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen. Jobdigger informiert den Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist über eine derartige Übertragung, mit der der Auftraggeber sich bereits jetzt einverstanden erklärt.

Artikel 13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

13.1. Auf alle Verträge und sich daraus ergebende oder damit zusammenhängende Verpflichtungen ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtsübereinkommens von 1980 (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

1.2. Sämtliche Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben und nicht einvernehmlich gelöst werden können, werden vom zuständigen Gericht am Sitz von Jobdigger beigelegt.

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